Datenschutz wird häufig als der Schutz personenbezogener Daten verstanden. Dies erklärt sich aus dem deutschen Sprachgebrauch, dabei umfasst Datenschutz viel mehr:
Dies sind Grundrechte, die sich aus dem Grundgesetz (Artikel 1 und 2) ergeben und die in der Grundrechtecharta der EU (Artikel 7 und 8) sowie in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. Im Zentrum des Datenschutzes steht also der Mensch mit seinen Grundrechten und daraus abgeleitet (personenbezogene) Daten, die zu schützen sind,
Die EU-DSGVO und die ePrivacy Richtlinie bilden den gesetzlichen Rahmen für diese Grundrechte, ergänzt durch die nationale Gesetzgebung.
Der Anwendungsbereich der DSGVO ist in den Artikeln 2 und 3 geregelt. Demnach unterliegen nur diejenigen nicht der DSGVO die
Also fast alle Betriebe und Anbieter von Onlinediensten müssen die Vorgaben der DSGVO umsetzen.